VORLÄUFIGE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Die  JURATRAILS stehen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung.

Die Nutzung der JURATRAILS ist, wenn nicht anders angegeben, ganzjährig nur bei Tageslicht erlaubt. Konkret eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.

Die Betreuung der Strecke obliegt dem Deutschen Alpenverein Sektion Neumarkt i.d.OPf und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Vereinsmitgliedern sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.

Der Deutschen Alpenverein Sektion Neumarkt i.d.OPf ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen und eigene Testfahrten. Die Nutzung der Strecke  erfolgt trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Mountainbike-Strecken handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Ausstattung verlangt. 
Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können. 

Ein Befahren der Trails ist nur mit Fahrradhelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektoren zulässig. Für rot markierte Strecken wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.

Die Benutzung der Strecke erfolgt, unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist.

An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Hier gilt es den Fußgängern die Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!

Ein Aufenthalt oder längeres Verweilen auf und um die Trails ist untersagt.